Geschäftsbedingungen der Franzka Immobilien
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises
oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch,
wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn
soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
- Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und
richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können
wir aber nicht übernehmen.
- Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluss
durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen und Personen oder Familienangehörige
des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer
Provisionsanspruch.
Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht alleine erwirbt, sondern
mit Dritten zusammen, oder das ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist.
- Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu
machen, wenn ihm das Objekt bereits von einem anderen Makler nachgewiesen wurde und diesen
namentlich zu benennen. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und
bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung unseren Provisionsanspruch an.
- Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts
oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit
nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 6 % des Verkaufspreises
zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Ankaufsrechts, Erbbaurechts,
Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.
- Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz
gleich welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger
wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in
jedem Fall provisionspflichtig.
- Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen
Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei
Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
- Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.
- Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Bestätigung durch den Makler.
- Erfüllungsort ist Berlin.
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