Geschäftsbedingungen der Franzka Immobilien

  1. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
  2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
  3. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen und Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.
    Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht alleine erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder das ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist.
  4. Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bereits von einem anderen Makler nachgewiesen wurde und diesen namentlich zu benennen. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung unseren Provisionsanspruch an.
  5. Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber des Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 6 % des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
  6. Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Ankaufsrechts, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.
  7. Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
  8. Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
  9. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil ist uns gestattet.
  10. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
  11. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
  12. Erfüllungsort ist Berlin.

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Xanadu
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Letzte Änderung: 2007-07-10